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01.08.2020 von Svetlana Geyrhofer, BA.

Nicht erst seit der Corona-Krise kommt es zunehmend zu Lieferengpässen bei der Medikamentenversorgung. Das hat auch Auswirkungen auf den Praxisalltag der diplomierten Gesundheits- und KrankenpflegerInnen (DGKP), die die ärztliche Tätigkeit der Verabreichung von Arzneimittel nahezu vollständig übernehmen.

Es kommt immer wieder vor, dass ein ärztlich vorgeschriebenes Arzneimittel in der Apotheke nicht lagernd oder vom Hersteller nicht lieferbar ist. In diesem Fall müssten die ÄrztInnen sich in der Apotheke erkundigen, welches Präparat vorrätig ist. Das ist nicht praxistauglich, da in vielen Pflegesettings ÄrztInnen zeitlich begrenzt anwesend oder nur zu den Ordinationszeiten kontaktierbar sind. Deshalb finden sich vereinzelt schon gute Lösungsansätze, wo medikamentöse Standards, die eine Wirkstoff-Vorschreibung bei bestimmten Arzneimitteln wie Schmerzmedikamente vorsehen. im Einsatz sind. Die Ärzt*innen verschreiben den Wirkstoff, die Apotheke liefert das derzeit zur Verfügung stehende Präparat, die DGKP kann es ohne weitere Änderung der Vorschreibung, verabreichen. Diese Vorgehensweise reduziert den Arbeitsaufwand der ÄrztInnen und DGKP gleichermaßen und gewährleistet, dass die PatientInnen zeitnahe das für sie notwendige Medikament erhalten. Freilich braucht es für diese gute und praxistaugliche Lösung eine klare gesetzliche Regelung.

Ein anderes Präparat als das gewohnte zu erhalten, kann natürlich zu Einnahmefehlern bei älteren und alleinstehenden Menschen führen. Bei Menschen, die Unterstützung durch die mobile Hauskrankenpflege erhalten oder in stationärer Behandlung sind, werden durch den Einsatz von DGKP etwaige Einnahmefehler minimiert. Das erfordert ein hohes fachpflegerisches Wissen!

Die DGKP evaluiert das ärztlich verordnete Therapiemanagement und beurteilt den Behandlungserfolg. Auftretende Nebenwirkungen oder Wechselwirkungen werden von den DGKP erkannt und entsprechende Maßnahmen sofort eingeleitet. Diese Informationen sind gerade beim Wechsel der Präparate von großer Bedeutung.

Weiters sehen die DGKP gerade in der mobilen Hauskrankenpflege wie in der Langzeitpflege, welche rezeptfreien Arzneimittel die Patientinnen noch am Küchentisch oder am Nachtkästchen liegen haben und können aufgrund ihres hohen Wissensstandes sagen, ob hier eventuell gleiche Wirkstoffe mit unterschiedlichen Handelsnamen eingenommen werden. Das birgt die Gefahr einer Überdosierung ohne die Wirkung zu erhöhen. Die DGKP greift beratend und lenkend ein und sorgt dafür, dass auch rezeptfreie Medikamente den Hausärzt*innen mitgeteilt werden.

Es gilt, alle Für und Wider der Wirkstoffverordnung gemeinsam mit allen beteiligten Berufsgruppen abzuwägen und eine für alle gesetzeskonforme und praxistaugliche Lösung zu finden, aber auch die zeitnahe Verfügbarkeit und den sicheren Umgang mit Wirkstoffen zu gewährleisten. Deshalb müssen bei dieser Diskussion auch die Erfahrungen und das Wissen der DGKP mitberücksichtigt werden, denn die professionelle Pflege ist es, die täglich mit der Verabreichung der Arzneimittel zu tun hat.

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